Allgemeine Geschäfts-, Vermittlungs- und ReisebedingungenAlaya Space – Travel & Events GmbHStand: Juni 2026Dieses Dokument bündelt sämtliche Vertragsbedingungen der Alaya Space – Travel & Events GmbH (nachfolgend „Alaya Space", „wir" oder – je nach Rolle – „Anbieter", „Reisevermittler" bzw. „Veranstalter"). Je nach gebuchter Leistung gilt der jeweils einschlägige Teil dieses Dokuments:
• Teil A – Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AVB): bei der Vermittlung von Pauschalreisen und Einzelleistungen Dritter (z. B. Pauschalreisen großer Reiseveranstalter).
Hier wird Alaya Space als Reisevermittler tätig.
• Teil B – Allgemeine Reisebedingungen (ARB): bei eigenen Pauschalreisen von Alaya Space (z. B. Gruppenreisen, individuell zusammengestellte Reisen, Retreats).
Hier wird Alaya Space als Reiseveranstalter tätig.
• Teil C – AGB Travel-Beratung: bei entgeltlicher Reiseberatung und Reiseplanung ohne Bündelung von Reiseleistungen. Hier wird Alaya Space als Berater/Dienstleister tätig.
Welcher Teil im Einzelfall gilt, ergibt sich aus der Art der jeweils gebuchten Leistung und wird im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung kenntlich gemacht. Bei der Buchung bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme und Geltung des jeweils einschlägigen Teils.
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen in englischer oder russischer Sprache dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit; im Zweifel ist der deutsche Wortlaut maßgeblich.
Anbieter / Veranstalter: Alaya Space – Travel & Events GmbH
Franz-Klühs-Str. 5, 10969 Berlin, Deutschland
vertreten durch die Geschäftsführerin Oxana Herbert
Amtsgericht Charlottenburg, HRB 285803 B
E-Mail: hello@alaya-space.com | Telefon: +49 176 6144 2013
Teil A — Allgemeine Vermittlungsbedingungen (AVB)
für die Vermittlung von Pauschalreisen Dritter sowie touristischer Einzelleistungen (z. B. Nur-Flug, Hotel, Transfer). In diesen Fällen wird Alaya Space ausschließlich als Reisevermittler tätig.1. Allgemeines und Stellung des Reisevermittlers
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Kunden und Alaya Space als Reisevermittler zustande kommenden Reisevermittlungsvertrages. Sie ergänzen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 651a ff. BGB i. V. m. Art. 250 ff. EGBGB sowie die §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.2 Alaya Space wird im Rahmen dieses Teils A ausschließlich als Vermittler tätig. Die vermittelten Reiseleistungen werden nicht von Alaya Space selbst erbracht, sondern von dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend „Leistungsträger"). Alaya Space ist nicht Veranstalter dieser Reisen.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- bzw. Geschäftsbedingungen sowie der jeweilige Sicherungsschein des Leistungsträgers. Es kommen somit regelmäßig zwei getrennte Verträge zustande: (1) der Reisevermittlungsvertrag zwischen Kunde und Alaya Space und (2) der Reisevertrag zwischen Kunde und Leistungsträger.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Reisevermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form. Mit Erteilung des Vermittlungsauftrags – auch per E-Mail, Messenger oder Buchungsformular – kommt zwischen dem Kunden und Alaya Space der Reisevermittlungsvertrag zustande.
2.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, bestätigt Alaya Space den Eingang unverzüglich. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags und keine verbindliche Reisebuchung beim Leistungsträger dar. Die verbindliche Buchung kommt erst mit der Buchungsbestätigung des jeweiligen Leistungsträgers zustande.
3. Pflichten und Haftung des Reisevermittlers
3.1 Die Leistungspflicht von Alaya Space besteht in der ordnungsgemäßen Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden, in der entsprechenden Beratung sowie in der Abwicklung der Buchung (insbesondere der Weiterleitung der Reiseunterlagen, soweit diese nicht direkt vom Leistungsträger an den Kunden übermittelt werden).
3.2 Alaya Space haftet im Rahmen des Gesetzes für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe von Informationen an den Kunden. Für die Richtigkeit von Auskünften des Leistungsträgers haftet Alaya Space nicht, sofern kein gesonderter Auskunftsvertrag geschlossen wurde (§ 675 Abs. 2 BGB).
3.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Alaya Space nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln oder anzubieten.
3.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet Alaya Space nicht für Mängel der vermittelten Leistung selbst sowie nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Die Verantwortung hierfür trägt der jeweilige Leistungsträger. Eine eigene Haftung von Alaya Space aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.
4. Zahlungen und Insolvenzschutz des Leistungsträgers
4.1 Sofern Zahlungen über Alaya Space abgewickelt werden, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers nach dessen Zahlungs- und Stornobedingungen. Häufig zahlt der Kunde den Reisepreis jedoch unmittelbar an den Leistungsträger. Zahlungen im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen erfolgen ausschließlich bargeldlos (Banküberweisung bzw. nach den Vorgaben des jeweiligen Leistungsträgers); eine Barzahlung ist insoweit ausgeschlossen.
4.2 Der gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzschutz für vermittelte Pauschalreisen (Sicherungsschein gemäß § 651r BGB) wird durch den jeweiligen Reiseveranstalter (Leistungsträger) gestellt. Alaya Space weist den Kunden auf den entsprechenden Sicherungsschein des Veranstalters hin.
5. Reiseunterlagen und Reklamationen
5.1 Sowohl den Kunden als auch Alaya Space trifft die Pflicht, die vom Leistungsträger ausgehändigten Vertrags- und Reiseunterlagen (insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine) auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde hat erkennbare Fehler unverzüglich anzuzeigen.
5.2 Ansprüche wegen Mängeln der vermittelten Reiseleistung sind gegenüber dem jeweiligen Leistungsträger geltend zu machen. Die Pflicht von Alaya Space beschränkt sich insoweit auf die Erteilung der erforderlichen Informationen und die Mitteilung von Namen und Anschrift des Leistungsträgers.
6. Datenschutz
6.1 Zur Durchführung der Vermittlung werden personenbezogene Daten des Kunden und der Mitreisenden an die jeweiligen Leistungsträger (Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Hotels, Versicherer) übermittelt, soweit dies für die Buchung erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Bei Buchungen mit Zielen außerhalb der EU/des EWR kann eine Übermittlung in Drittstaaten erforderlich sein. Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.alaya-space.com/datenschutz abrufbar.
7. Rechtswahl, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
7.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Alaya Space als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für Verbraucher nur insoweit, als dem Kunden dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
7.2 Für Klagen von Alaya Space gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Kunden ohne Wohnsitz in der EU oder mit unbekanntem Wohnsitz gilt der Sitz von Alaya Space als Gerichtsstand.
7.3 Alaya Space ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Teil B — Allgemeine Reisebedingungen (ARB)
für Pauschalreisen aller Art (Pauschalreisen, Gruppenreisen, individuelle und maßgeschneiderte Reisen, Retreats). In diesen Fällen wird Alaya Space als Reiseveranstalter tätig.Vorbemerkung zum Aufbau dieser ARB. Alaya Space veranstaltet Pauschalreisen unterschiedlicher Art. Die Abschnitte 1 bis 7 sowie 9 bis 15 gelten für alle Pauschalreisen des Veranstalters. Abschnitt 8 enthält ergänzende Sonderregelungen für Retreats (z. B. Yoga-, Meditations-, Coaching- oder Detox-Retreats); sie gelten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen, soweit eine Reise als Retreat ausgeschrieben und gebucht wurde.
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Diese ARB gelten ausschließlich für Pauschalreiseverträge im Sinne der §§ 651a ff. BGB zwischen Alaya Space (nachfolgend „Veranstalter") und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde").
1.2 Pauschalreisen des Veranstalters sind insbesondere:
• Klassische Pauschalreisen nach festem Programm (z. B. Städtereisen, Rundreisen, Strandurlaub)
• Gruppenreisen mit festem Programm und definierter Teilnehmerzahl
• Individuell zusammengestellte und maßgeschneiderte Reisen („Tailormade"), bei denen der Veranstalter nach Vorgaben des Kunden mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis bündelt
• Retreats (z. B. Yoga-, Meditations-, Coaching- oder Detox-Retreats); hierfür gelten zusätzlich die Sonderregelungen in Abschnitt 8
1.3 Die Reisen finden an wechselnden Zielen im In- und Ausland statt. Reiseziel, -dauer, Unterkunft und inkludierte Leistungen ergeben sich aus Reiseausschreibung, individuellem Angebot und Reisebestätigung. Multi-Destination-Reisen sind zulässig, sofern ausdrücklich so ausgeschrieben.
1.4 Diese ARB gelten nicht für reine Beratungsleistungen (hierfür gilt Teil C) sowie nicht für lediglich vermittelte Einzelleistungen Dritter (hierfür gilt Teil A).
1.5 Mindest- und Höchstteilnehmerzahl bei Gruppenreisen. Für Gruppenreisen (einschließlich Retreats) gilt, sofern in der Reiseausschreibung nichts anderes angegeben ist, eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen und eine Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten; der Rücktritt ist dem Kunden spätestens am 28. Tag vor Reiseantritt zu erklären. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Abweichende Mindest- oder Höchstteilnehmerzahlen können in der jeweiligen Reiseausschreibung festgelegt werden.
2. Leistungen, Fremdleistungen und Transfers
2.1 Leistungen des Veranstalters. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Reiseausschreibung, individuellem Angebot und Reisebestätigung. Leistungen können insbesondere umfassen: Unterkunft, Verpflegung, Programm (Workshops, Ausflüge, Aktivitäten, Kurse), Transportleistungen innerhalb der Reise, Reiseleitung sowie Betreuung durch lokale Partner.
2.2 Nicht im Reisepreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart: Fluganreise zum/vom Zielflughafen; Transfers zwischen Flughafen und Unterkunft (vgl. 2.5); Verpflegung außerhalb der inkludierten Mahlzeiten; persönliche Ausgaben und Trinkgelder; Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 11).
2.3 Flugbeförderung. Die Fluganreise ist grundsätzlich nicht Bestandteil der Pauschalreise; der Kunde organisiert An- und Abreise eigenverantwortlich. Ist eine Flugleistung ausnahmsweise ausdrücklich als Bestandteil ausgeschrieben, haftet der Veranstalter insoweit im Rahmen der §§ 651a ff. BGB; Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 bleiben unberührt.
2.4 Fremdleistungen. Einzelne Leistungen, die ausdrücklich und unter Angabe von Identität und Anschrift des Vertragspartners als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, kommen direkt zwischen Kunde und Leistungsträger zustande (z. B. vermittelte Ausflüge, Spa-Behandlungen, externe Workshops, Eintrittskarten). Hierfür haftet der Veranstalter nur im Rahmen einer sorgfältigen Vermittlung.
2.5 Transfers – Regelung nach ReiseFür Flughafen- und andere Transfers gelten je nach Ausgestaltung der Reise zwei Modelle; welches gilt, ergibt sich eindeutig aus Reiseausschreibung, Angebot und Reisebestätigung.
Modell A – Transfer als vermittelte Fremdleistung (nicht inkludiert). Der Transfer ist nicht Bestandteil der Pauschalreise. Auf Wunsch vermittelt der Veranstalter einen lokalen Fahrer; der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Fahrer zustande, die Vergütung ist vor Ort direkt an den Fahrer zu zahlen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Verspätungen, Ausfälle oder Unfälle des vermittelten Transfers; die Haftung für ordnungsgemäße Vermittlung bleibt unberührt.
Modell B – Transfer als inkludierte Reiseleistung. Ist der Transfer ausdrücklich im Reisepreis inkludiert, organisiert und beauftragt der Veranstalter den Transfer bei einem lokalen Leistungsträger und haftet nach §§ 651a ff. BGB für die ordnungsgemäße Erbringung.
3. Abschluss des Pauschalreisevertrages
3.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) über Website, E-Mail, Messenger oder Formular bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Grundlage sind Reiseausschreibung bzw. individuelles Angebot sowie ergänzende vorvertragliche Informationen.
3.2 Bei individuell zusammengestellten und maßgeschneiderten Reisen erfolgt die Buchung auf Grundlage eines individuellen schriftlichen Angebots, das der Kunde schriftlich (auch per E-Mail/Messenger) annimmt.
3.3 Der Kunde hat für die Vertragsverpflichtungen der von ihm angemeldeten Mitreisenden wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.4 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung beim Kunden zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermittelt der Veranstalter die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger sowie das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden.
3.5 Der Veranstalter kann den Vertragsschluss aus sachlichen Gründen ablehnen (z. B. ausgebuchte Reise, fehlende gesundheitliche Voraussetzungen, organisatorische Gründe). Besonderheiten bei Retreats siehe Ziffer 8.
4. Zahlungen und Sicherungsschein
4.1 Sicherungsschein. Der Veranstalter und ein Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein (§ 651r BGB) mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
4.2 Anzahlung – Standardregelung. Nach Vertragsabschluss und Übergabe des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Erhöhte Anzahlung bei Vorleistungen. Bei Reisen mit erheblichen Vorleistungsverpflichtungen des Veranstalters kann eine erhöhte Anzahlung von bis zu 50 % des Reisepreises vereinbart werden; auf Anfrage weist der Veranstalter die Vorleistungsverpflichtung nach.
4.4 Restzahlung. Die Restzahlung ist – bei übergebenem Sicherungsschein – 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (innerhalb 30 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis unverzüglich nach Vertragsabschluss und Übergabe des Sicherungsscheins fällig.
4.5 Zahlungsmittel. Banküberweisung (SEPA) auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto; Zahlung per PayPal; Barzahlung nur nach vorheriger Absprache und gegen Quittung, ab 2.000 EUR mit Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz.
4.6 Leistet der Kunde Anzahlung und/oder Restzahlung trotz Fälligkeit und ordnungsgemäßer Leistungsbereitschaft des Veranstalters nicht, ist der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung (mind. 7 Tage) berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittskosten gemäß Abschnitt 6 zu berechnen.
5. Leistungsänderungen durch den Veranstalter
5.1 Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5.2 Als geringfügig gelten insbesondere: Verschiebung einzelner Programmpunkte um bis zu einen Tag; Verschiebung von Programmzeiten um bis zu 2 Stunden; Austausch einzelner Guides/Reiseleiter durch gleichwertigen Ersatz; Änderung des Veranstaltungsortes einzelner Programmpunkte innerhalb derselben Region. Nicht geringfügig sind insbesondere: Wechsel der Hauptunterkunft (vgl. 5.3), Ausfall ganzer Programmtage, Wegfall wesentlicher beworbener Leistungen. Bei wesentlichen Änderungen gilt § 651g BGB.
5.3 Ersatzunterkunft. Der Veranstalter kann die Unterkunft durch eine gleichwertige oder bessere ersetzen, wenn die vorgesehene aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen nicht verfügbar ist. Die Ersatzunterkunft muss in derselben Region liegen, mindestens dieselbe Kategorie und vergleichbare Ausstattung aufweisen. Bei erheblichen Abweichungen besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht.
6. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten; Erklärung gegenüber dem Veranstalter, empfohlen auf dauerhaftem Datenträger.
6.2 Bei Rücktritt oder Nichtantritt verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
6.3 Entschädigungspauschalen. Nach Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung:
• bis 42. Tag vor Reiseantritt: 20 %
• ab 41. bis 28. Tag: 35 %
• ab 27. bis 15. Tag: 50 %
• ab 14. bis 8. Tag: 70 %
• ab 7. Tag bis 1 Tag vorher: 85 %
• am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 %
6.4 Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
6.5 Der Veranstalter kann statt der Pauschale eine höhere, konkret bezifferte und belegte Entschädigung fordern (z. B. nicht erstattbare Vorauszahlungen an Leistungsträger).
6.6 Das Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.
7. Außergewöhnliche Umstände (Höhere Gewalt)
7.1 Wird die Durchführung der Pauschalreise am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten.
7.2 Als unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände gelten Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters, insbesondere: Naturkatastrophen und Extremwetter (z. B. Vulkanausbrüche/-warnungen ab Alert-Level 3, schwere Erdbeben, Tsunamis und Flutwarnungen, Wirbelstürme/Taifune/Hurrikane mit Reisewarnung, Wald-/Sandstürme mit erheblicher Beeinträchtigung); gesundheitliche Gefahren (Epidemien/Pandemien, behördliche Quarantäne, gesundheitsbedingte Reisewarnung des Auswärtigen Amtes); politische und sicherheitsrelevante Ereignisse (Terroranschläge am oder nahe dem Reiseziel, sicherheitsgefährdende Unruhen, Kriegs- oder kriegsähnliche Zustände, behördliche Ausgangssperren/Reiseverbote); Infrastrukturausfälle (Streiks, die die Anreise unmöglich machen, Sperrung des Zielflughafens). Nicht als außergewöhnliche Umstände gelten: normale Wetterbedingungen, Verzögerungen ohne erhebliche Beeinträchtigung, persönliche Gründe des Kunden, allgemeine Reisewarnungen ohne konkrete Gefahr am Reiseort.
7.3 Tritt der Kunde nach 7.1 zurück, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8. Sonderregelungen für Retreats
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Retreats und ergänzt/modifiziert die allgemeinen Bestimmungen. Im Übrigen gelten die Abschnitte 1 bis 7 und 9 bis 15 entsprechend.8.1 Charakter der Reise. Retreats sind spezialisierte Gruppenreisen mit Fokus auf Yoga, Meditation, Coaching, Heilungs- oder Entgiftungsarbeit sowie kulturellen Austausch und erfordern ein respektvolles Miteinander. Bei ausdrücklich als „Detox-Retreat" oder „alkoholfrei" gekennzeichneten Reisen ist Alkoholkonsum während der gesamten Reisedauer untersagt; dies wird in der Reiseausschreibung ausgewiesen.
8.2 Erweiterte Ablehnungsgründe. Der Veranstalter kann den Vertragsschluss für ein Retreat zusätzlich ablehnen, wenn die spezifische Ausrichtung (z. B. erforderliche Gruppenkonstellation für therapeutische Prozesse) entgegensteht oder konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Kunde den Gruppenzweck erheblich beeinträchtigen würde.
8.3 Mindestteilnehmerzahl. Für Retreats gilt die in Ziffer 1.5 geregelte Mindest- und Höchstteilnehmerzahl (mindestens 4, höchstens 15 Personen), sofern in der Reiseausschreibung nichts anderes angegeben ist. Ein Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl kann spätestens am 28. Tag vor Reiseantritt erklärt werden; geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
8.4 Code of Conduct und verhaltensbedingte Kündigung. Der Veranstalter kann fristlos kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Vertragsaufhebung gerechtfertigt ist (insbesondere: wiederholte massive Ruhestörung; respektloses/aggressives Verhalten gegenüber Teilnehmern, Personal oder lokaler Bevölkerung; Konsum illegaler Drogen; bei „alkoholfrei"-Retreats jeglicher Alkoholkonsum; bei sonstigen Retreats Alkoholkonsum mit konkreter Gefährdung, z. B. bei körperlichen Aktivitäten, Verkehr, oder Störung von Zeremonien). Der bloße Alkoholkonsum außerhalb der Programmzeiten und ohne Belästigung anderer ist zulässig, sofern nicht anders vereinbart oder am Reiseort gesetzlich untersagt.
8.5 Folgen der Kündigung. Kündigt der Veranstalter, behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und Vorteile aus anderweitiger Verwendung anrechnen lassen (§ 651l Abs. 2 BGB).
8.6 Gesundheitliche Eignung. Retreats beinhalten körperliche Aktivitäten (Yoga, Meditation, Atemübungen, Wanderungen, ggf. Wassersport). Mit der Buchung bestätigt der Kunde seine gesundheitliche Eignung und ist verpflichtet, vor Buchung über relevante Einschränkungen zu informieren (insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, orthopädische Einschränkungen, psychische Erkrankungen, Schwangerschaft, Allergien, regelmäßige Medikamenteneinnahme). Bei Zweifeln kann der Veranstalter ein ärztliches Attest über die Reisefähigkeit anfordern. Die Teilnahme an Aktivitäten ist freiwillig; die Guides geben Anleitungen, übernehmen aber keine medizinische Betreuung. Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.
9. Mitwirkungspflichten des Reisenden
9.1 Mängelanzeige. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Unterlässt er schuldhaft die Mängelanzeige, entfallen Minderungs- (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB), soweit der Veranstalter deshalb keine Abhilfe schaffen konnte. Erster Ansprechpartner ist die lokale Reiseleitung; bei Nichterreichbarkeit (nach mind. zwei Kontaktversuchen innerhalb von zwei Stunden) ist die Anzeige an den Veranstalter zu richten; bei medizinischen Notfällen vorrangig lokale Rettungsdienste. Konkrete Kontaktdaten und Reaktionsfristen werden mit den Reiseunterlagen mitgeteilt. Die Anzeige kann in deutscher, englischer oder russischer Sprache erfolgen.
9.2 Beistand. Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, leistet der Veranstalter unverzüglich angemessenen Beistand (§ 651q BGB). Beruhen die Schwierigkeiten auf einem Verschulden des Reisenden, kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Der Veranstalter unterrichtet den Kunden vor Vertragsschluss über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) hingewiesen.
10.2 Der Kunde ist für Beschaffung und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile aus Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten.
11. ReiseversicherungenDer Veranstalter empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Auslandskrankenversicherung (inkl. Rücktransport) sowie einer Reiseabbruchversicherung. Der Veranstalter vermittelt keine Versicherungen; der Abschluss erfolgt unmittelbar zwischen Kunde und Versicherer.
12. Beschränkung der Haftung
12.1 Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
12.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen (vgl. 2.4 und 2.5 Modell A), wenn diese ausdrücklich und unter Angabe von Identität und Anschrift des Vertragspartners so eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.
12.3 Verjährung. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651i ff. BGB, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
13. Datenschutz
13.1 Die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und zur Kundenbetreuung erforderlich ist (DSGVO). Die ausführliche Datenschutzerklärung ist gesondert zur Kenntnis zu geben (www.alaya-space.com/datenschutz).
13.2 Soweit zur Durchführung der Reise erforderlich (z. B. Hotelbuchung, Transfers, behördliche Anmeldungen), werden Daten an Leistungsträger im In- und Ausland übermittelt. Bei Empfängern in Drittstaaten außerhalb der EU/des EWR wird der Kunde darauf hingewiesen, dass dort unter Umständen kein der EU vergleichbares Datenschutzniveau besteht.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
14.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für Verbraucher nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
14.2 Für Klagen des Veranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend; für Kaufleute, juristische Personen sowie Kunden mit Wohnsitz im Ausland oder unbekanntem Wohnsitz gilt der Sitz des Veranstalters.
14.3 Der Veranstalter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
15.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform; das Textformerfordernis kann nur durch Vereinbarung in Textform aufgehoben werden.
Teil C — AGB Travel-Beratung
für entgeltliche Reiseberatung und Reiseplanung ohne Bündelung von Reiseleistungen. In diesen Fällen wird Alaya Space als Berater/Dienstleister („Anbieter") tätig.Vorbemerkung. Alaya Space erbringt entgeltliche Beratungs- und Planungsleistungen rund um Reisen, ohne im Rahmen dieser Leistungen selbst Reisen zu veranstalten oder zu vermitteln. Hiervon zu unterscheiden sind eigene Pauschalreisen (Teil B – ARB) sowie die Vermittlung von Pauschalreisen Dritter und Einzelleistungen (Teil A – AVB).
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Dieser Teil C gilt für alle entgeltlichen Beratungs- und Planungsleistungen, die der Anbieter außerhalb einer Pauschalreise oder einer reinen Reisevermittlung erbringt.
1.2 Gegenstand der Leistungen können insbesondere sein:
• persönliche Reiseberatung zu Reisezielen, Hotels, Routen, Aktivitäten und Reisezeitfenstern
• Erstellung individueller Reisekonzepte und Routenpläne („Reise-Konzept") ohne Buchung
• Empfehlungen zu Visa- und Einreisefragen, Versicherungen, Impfungen, Packlisten
• Empfehlungen zu Restaurants, Aktivitäten und besonderen Erlebnissen am Reiseziel im Rahmen der Reiseplanung
1.3 Im Rahmen dieses Teils C werden ausdrücklich keine Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. BGB gebündelt oder verkauft; es kommt insoweit kein Pauschalreisevertrag zustande. Der Anbieter unterliegt insoweit nicht der Pflicht zur Kundengeldabsicherung gemäß § 651r BGB. Sobald der Anbieter im Anschluss an die Beratung tatsächlich eine Pauschalreise vermittelt oder veranstaltet, gelten die jeweils anderen Teile (Teil A bzw. Teil B).
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebot und Annahme. Der Vertrag kommt durch ein individuelles Angebot des Anbieters und dessen Annahme durch den Kunden in Textform (E-Mail, Messenger, Buchungsformular) zustande. Bei standardisierten Formaten (z. B. Stundenpaket, Reise-Konzept-Pauschale) gilt die Buchungsbestätigung des Anbieters als Annahme.
2.2 Vorvertragliche Informationen. Vor Vertragsschluss informiert der Anbieter über Leistungsumfang, voraussichtliche Dauer, Honorar und Bedingungen einer etwaigen Verrechnung mit späteren Vermittlungs- oder Veranstalterleistungen (Ziffer 5).
2.3 Widerrufsrecht des Verbrauchers. Verbraucher (§ 13 BGB) haben grundsätzlich ein Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB), worüber gesondert in einer Widerrufsbelehrung informiert wird. Beginnt der Anbieter mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist und bestätigt der Kunde die Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Erbringung, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB).
3. Leistungsformate und HonorareDie Honorare verstehen sich als Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die jeweils gültigen Preise werden im individuellen Angebot bzw. in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste ausgewiesen und sind auf Anfrage erhältlich. Preisänderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge.
3.1 Stundenweise Travel-Beratung („Open Call")Persönliche Beratung online (Zoom, Google Meet, Telefon) oder per Messenger zu Reisezielen, Hotels, Routenoptionen, Reisezeiten oder spezifischen Reisefragen. Verfügbar als Einzelstunde oder als vergünstigtes Stundenpaket.
Stundenpakete sind innerhalb der jeweils angegebenen Gültigkeitsdauer einzulösen. Nicht eingelöste Stunden verfallen ohne Erstattungsanspruch.3.2 Reise-Konzept (Festpreis-Paket)Erstellung eines individuellen schriftlichen Reisekonzepts auf Basis eines ausführlichen Briefings. Das Konzept umfasst Empfehlungen zu Reiseziel, Route, Unterkünften, optionalen Aktivitäten, Reisezeit, Budget-Rahmen und Logistik. Eine Buchung der empfohlenen Leistungen ist nicht Bestandteil und erfolgt gesondert (durch den Kunden selbst oder über den Anbieter im Rahmen von Teil A bzw. Teil B).
• Reise-Konzept Basic (1 Reiseziel, 1 Reise, bis zu 7 Reisetage, 1 Korrekturschleife)
• Reise-Konzept Plus (1–2 Reiseziele, bis zu 14 Reisetage, 2 Korrekturschleifen, 1 Stunde Folgeberatung)
• Reise-Konzept Premium (Multi-Destination, individuelle Routenführung, 3 Korrekturschleifen, 2 Stunden Folgeberatung, persönliche Hotel-Empfehlungen mit Direktkontakten)
Lieferung innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt des vollständigen Briefings und Zahlungseingang. Korrekturschleifen sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung anzufordern.4. Zahlung
4.1 Vorauszahlung. Stundenberatung und Reise-Konzepte sind grundsätzlich vorab zu zahlen. Terminierung bzw. Bearbeitung erfolgt erst nach Zahlungseingang.
4.2 Zahlungsmittel. Banküberweisung (SEPA) auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto; Zahlung per PayPal; Barzahlung nur nach vorheriger Absprache und gegen Quittung.
4.3 Verzug. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.
5. Verrechnung mit nachfolgenden Vermittlungs- und Veranstalterleistungen
5.1 Anrechnung auf Service-Entgelte. Bucht der Kunde innerhalb von 90 Tagen nach einer Beratungsleistung über den Anbieter eine Pauschalreise eines Drittveranstalters oder eine Nur-Flug-Buchung gemäß Teil A, wird das gezahlte Beratungs-Entgelt auf etwaige Service-Entgelte angerechnet, soweit es diese übersteigt.
5.2 Anrechnung auf eigene Pauschalreisen. Bucht der Kunde innerhalb von 90 Tagen eine vom Anbieter selbst veranstaltete Pauschalreise gemäß Teil B, wird das Beratungs-Entgelt auf den Reisepreis angerechnet, sofern vorab schriftlich vereinbart. Der Umfang der Anrechnung wird im jeweiligen Angebot bzw. in der gültigen Preisliste ausgewiesen.
5.3 Keine doppelte Erhebung. Eine doppelte Belastung mit Beratungs- und Service-Entgelt für dieselbe Reise ist ausgeschlossen.
6. Leistungserbringung, Haftung und Mitwirkungspflichten
6.1 Sorgfalt. Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines erfahrenen Reise-Spezialisten auf Basis seiner Reise- und Branchenkenntnisse sowie öffentlich zugänglicher Quellen, die ihm zum Zeitpunkt der Beratung bekannt sind.
6.2 Charakter der Leistung. Beratungsleistungen sind eine Dienstleistung, kein Werkvertrag. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Beratung und Empfehlung geeigneter Optionen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Garantie für Verfügbarkeit/Preis empfohlener Hotels, Flüge oder sonstiger Leistungen zum Zeitpunkt späterer Buchung; für die Qualität von Empfehlungen Dritter; sowie für Änderungen öffentlich verfügbarer Informationen (z. B. Visa-Bestimmungen, Sicherheitslage) nach Abschluss der Beratung.
6.3 Aktualität von Informationen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, vor Reiseantritt die aktuellen Einreise-, Visa-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de) und den zuständigen Auslandsvertretungen zu prüfen. Empfehlungen geben den Stand zum Zeitpunkt der Beratung wieder.
6.4 Keine Reiseveranstaltung, keine Vermittlung. Im Rahmen dieses Teils C werden keine Reiseleistungen gebündelt, gebucht oder vermittelt. Buchungen empfohlener Leistungen nimmt der Kunde selbst vor oder beauftragt den Anbieter gesondert (Teil A bzw. Teil B).
6.5 Haftungsbeschränkung. Die Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Betrag des für die jeweilige Leistung gezahlten Honorars beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt, ist jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
6.6 Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Kunde teilt alle für die Beratung erforderlichen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig mit (insbesondere genaue Reisewünsche und Präferenzen; relevante gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien; besondere persönliche Umstände wie Schwangerschaft, Reisen mit Kleinkindern, eingeschränkte Mobilität). Stützt der Anbieter seine Beratung auf unrichtige oder unvollständige Angaben, haftet er für hieraus resultierende Empfehlungen nicht.
7. Geistiges Eigentum und Vertraulichkeit
7.1 Nutzungsrecht. Vom Anbieter erstellte Reise-Konzepte, Empfehlungen und Routenpläne sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt; der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Reisezwecke.
7.2 Weitergabeverbot. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Beratungsergebnisse an Dritte (insbesondere kommerzielle Verwertung, Veröffentlichung in Blogs/sozialen Medien oder Verkauf) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
7.3 Vertraulichkeit. Beide Parteien behandeln alle erlangten persönlichen oder geschäftlichen Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich. Der Anbieter nennt den Kunden in seiner Referenzliste nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.
8. Datenschutz
8.1 Personenbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen der Beratung mitteilt, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zwecke der Vertragsanbahnung und -durchführung verarbeitet.
8.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Beratung zwingend erforderlich ist (z. B. Anfrage bei einem empfohlenen Hotel im ausdrücklichen Auftrag des Kunden) oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
8.3 Die ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.alaya-space.com/datenschutz abrufbar.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung
9.1 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für Verbraucher nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
9.2 Für Klagen des Anbieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend; für Kaufleute, juristische Personen sowie Kunden mit Wohnsitz im Ausland gilt der Sitz des Anbieters.
9.3 Der Anbieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
9.4 Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform; das Textformerfordernis kann nur durch Vereinbarung in Textform aufgehoben werden.